Kamine

Wie lange darf ich meinen Kaminofen noch befeuern?

Feuer im Kamin

Viele Menschen entscheiden sich aufgrund der aktuellen Gaskrise dazu, vermehrt über den Kaminofen zu heizen. Holz und Pellets sind aktuell günstiger als Öl und Gas und noch dazu CO2-neutral.

Damit Sie auch in Zukunft Ihren Kamin weiter befeuern können, setzen Sie sich am besten jetzt mit den Neuerungen der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) auseinander. Am 31. Dezember 2024 treten Vorschriften für weitere Kaminofen-Modelle, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, in Kraft. Geregelt werden unter Anderem erlaubte Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte für Öfen und Heizkessel, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 erbaut wurden.

Mit welchen Brennstoffen darf ich überhaupt noch heizen?

Gute Nachricht: Sie dürfen auch weiterhin mit Holz heizen. Achten Sie dabei auf geeignetes Brennmaterial und darauf, was der Hersteller Ihres Modells empfiehlt. Grundsätzlich dürfen Sie, sofern vom Hersteller nicht ausgeschlossen, weiterhin mit folgenden Brennstoffen heizen:

Welche Öfen dürfen nicht mehr betrieben werden?

Die neuen Maximalwerte sind genau geregelt und sind abhängig von Bauart des Ofens, sowie den eingesetzten Brennmaterialien. Ihr Schornsteinfeger wird Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Ofen rechtzeitig prüfen lassen müssen oder sich eine entsprechende Bescheinigung vom Hersteller ausstellen lassen müssen. Wenn Ihr Gerät die Maximalwerte übersteigt, müssen Sie Maßnahmen treffen, um Ihren Kamin weiterhin nutzen zu dürfen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Ofen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Tun Sie dies nicht, ist Ihr Schornsteinfeger in der Pflicht, dies dem Ordnungsamt zu melden. Dabei drohen empfindliche Strafen von bis zu 50.000 €.

Der Nachweis, ob Ihr Kamin die Maximalwerte einhält, muss von Ihrem Bezirksschornsteinfeger erbracht werden. Die erlaubten Werte sind abhängig von der Nennwärmeleistung.

Mein Ofen ist betroffen, was mache ich jetzt?

Keine Sorge, Sie müssen Ihren Ofen nicht zwangsweise stilllegen. In vielen Fällen lassen sich Feinstaubfilter nachrüsten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen passiven und aktiven Feinstaubfiltern. In der Anschaffung sind aktive Feinstaubfilter teurer. Außerdem wird ein Stromanschluss benötigt und der Einbau muss durch einen Profi erfolgen. Inklusive Montage können Sie dafür 1.000 – 2.000 € zahlen. Dafür ist der Wirkungsgrad mit etwa 90 % besonders hoch.

Kaminofen im Wohnzimmer

Passive Filter sind in der Anschaffung günstiger, die Preise beginnen etwa ab 100 €. Dafür müssen die Filter-Kasetten regelmäßig, in etwa jährlich, ausgetauscht werden. Bei vielen Ofen-Modellen ist ein selbst durchgeführter Einbau durchaus möglich.

Trotz der höheren laufenden Kosten durch den Austausch der Filter-Kasetten sind passive Filter oft auch nach mehreren Jahren noch günstiger als aktive Filtersysteme.

Wägen Sie die Kosten gut ab. In vielen Fällen lohnt es sich, direkt ein neues Kaminofen-Modell zu kaufen. Dieser entspricht dann direkt den geltenden Bestimmungen und kann sorgenfrei betrieben werden. Bedenken Sie, dass viele Hersteller aktuell Lieferzeiten von über einem Jahr angeben. Sie sollten sich daher schnell entscheiden, damit Ihr neuer Ofen rechtzeitig eingebaut werden kann.

Ich habe mich für den Einbau eines passiven Feinstaubfilter entschieden. Wo baue ich diesen ein?

Wenn Sie den Feinstaubfilter selbst einbauen wollen, informieren Sie sich, an welcher Stelle dies für Ihr Modell möglich ist. Pauschal lässt sich sagen, dass der Rauch durch den Filter fließen muss. Dafür wird der Filter im Rauchrohr oder vor dem Abgasstutzen verbaut.

Bedenken Sie, dass nach Einbau des Filters trotzdem eine Messung Ihres Bezirksschornsteinfegers durchgeführt werden muss, um Ihnen eine Prüfbescheinigung ausstellen zu können.

Ausnahmen

Ist bei Ihnen ein offener Kamin verbaut, dürfen Sie diesen gelegentlich betreiben, sofern dieser an ein gefiltertes Abluftsystem angeschlossen ist. Im Gesetz ist leider nicht genauer definiert, bis zu welcher Nutzungsdauer der Betrieb als gelegentlich gilt. Als Orientierung gilt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1991: Behörden können den Betrieb auf acht Tage im Monat für je fünf Stunden beschränken. (Az.: 7 B 10342/91) Als Feuerungsmittel dürfen Sie dazu ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz und Holzbriketts verwenden.

Zudem fallen alle Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, unter den Bestandsschutz. Damit müssen die Werte nicht erfüllt werden. Auch wenn Sie ausschließlich über Ihren Kaminofen heizen, dürfen Sie diesen abseits der Maximalwerte weiterhin betreiben.

Wieso gibt es diese Verordnung überhaupt?

Die oben beschriebenen Vorschriften sind nur eine Reihe der Regelungen, die für das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeführt wurden. Dieses hat die Erreichung der Klimaschutzziele zur Aufgabe. Geschützt werden soll die Natur, unsere Atmosphäre und das Tier- und Pflanzenreich gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Dazu gehören Abgase, Schadstoffe, Lärm, und weitere Umwelteinflüsse.

Fazit

Wurde Ihr Kaminofen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 erbaut, bemühen Sie sich um eine Herstellerbescheinigung, dass Ihr Modell die Grenzwerte nicht überschreitet. Ansonsten können Sie Ihre Feuerungsstätte zum nächstmöglichen Termin von Ihrem Schornsteinfeger prüfen lassen. Erfüllt Ihr Modell die maximalen Emissionswerte, lassen Sie sich eine Prüfbescheinigung ausstellen. Erfüllt es die erlaubten Werte nicht, rüsten Sie Ihr Modell nach oder Sie entscheiden sich für den Einbau eines neuen Kaminofens. Ansonsten wird Ihr Ofen stillgelegt. Ihr Schornsteinfeger kann Sie dazu umfassend beraten.