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Rauchmelder – Pflichten, Geräte, Besonderheiten

Rauchmelder mit Schraubenzieher vor einem Haus mit Brandschutzordnung

Deutschland gilt allgemein als ein Land mit sehr hohen Sicherheitsstandards und damit verbunden einer großen Zahl an Gesetzen zur Brandsicherheit. Bei Rauchmeldern hat es jedoch sehr lange gedauert, bis die Gesetzgeber in den jeweiligen Bundesländern gehandelt haben. Heute sind Rauchmelder in 13 Bundesländern Pflicht. Details zu den Regelungen und den Pflichten der Wohnungseigentümer werden in diesem Beitrag ausgeführt.

Warum bestand Handlungsbedarf?

Rauchmelder sind mehr als nur technische Spielereien für das Zuhause. Rauchmelder retten im wahrsten Sinne des Wortes Leben. Allein in Deutschland sterben statistisch jeden Monat 35 Menschen in Deutschland in Folge von Bränden, mehr als 60 Prozent davon nachts, wenn Sie schlafen (Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/) Pro Jahr werden rund 4.000 Menschen so stark durch Brände verletzt, dass sie Langzeitschäden davontragen.

 

Neben diesen hohen Personenschäden entsteht jährlich ein Güterschaden von rund einer Milliarde Euro. Durch die rechtzeitige Erkennung von Bränden durch Rauchmelder können viele Leben gerettet und Schäden vermieden werden.

 

Welche Gefahren bestehen durch Brände?

 

Gemeinhin wird die Hitze des Feuers für die gesundheitsgefährdende Folge eines Brandes gehalten. Doch es sind weniger die Flammen, die tödliche Konsequenzen auf die betroffenen Menschen haben als die beim Brand entstehenden Rauchgase. Mehr als 80 Prozent aller Todesopfer sterben in Folge einer Rauchgasvergiftung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand.

 

Die giftigen Bestandteile des Rauchgases sind Ruß (die Partikel können in erhöhter Konzentration beim Einatmen langfristig zu Krebs führen), Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Chlorwasserstoff (HCI), Stickoxide (NO/NO2), Schwefeloxide (SOx) sowie Dioxine.

 

Während CO auch bei der Verbrennung von Holz entstehen kann und bei einem Feuer im Ofen sauber über den Schornstein abgeleitet wird, entzünden sich bei einem Wohnungsbrand auch Kunststoffe. Dadurch entstehen die oben aufgeführten äußerst giftigen Rauchgase, die beim Einatmen sehr schnell zum Tod führen können.

 

Entzünden sich die Gase zusätzlich durch einen Backdraft oder in Flashover, sind Menschen in Sekundenbruchteilen Temperaturen von über 1.000°C ausgesetzt.

Der Nutzen von Rauchmeldern

Der Nutzen von Rauch- und Gasmeldern besteht nun darin, große Brände zu verhindern und schon beim Entstehen von ungewolltem Feuer Alarm zu schlagen.

Hierzu wird stetig die Konzentration von Rauchgasen am Installationsort gemessen. Sobald ein bestimmter Grenzwert überschritten wird, ertönt ein durchdringendes akustisches Signal.

Rauchmelderpflicht sortiert nach Bundesländern

Die Pflicht, einen Rauchmelder in Wohnräumen einzubauen existiert in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch nicht lange. Grund dafür ist u.a. das föderale System, in dem jedes Bundesland eigene Regelungen vorgesehen hat.

 

In den USA besteht in vielen Bundesstaaten schon seit den 1970er-Jahren eine Rauchmelderpflicht. In Großbritannien, Schweden und Irland setzt man seit den 1990er-Jahren auf den verpflichtenden Einbau von Rauchgasmeldern.

 

Die Statistiken geben diesen Vorreitern Recht, denn durch die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern konnten die Opferzahlen bei Bränden teilweise um bis zu 80% gesenkt werden.

 

Das erste Bundesland, das die Installation von Rauchmeldern gesetzlich verpflichtend zunächst für Neu- und Umbauten eingeführt hat, ist Rheinland-Pfalz, im Jahr 2003. Das Saarland folgte ein Jahr später.

 

Bis dato gibt es mit Berlin, Brandenburg und Sachsen immer noch drei Bundesländer, die keine gesetzlichen Regelungen für Rauchmelder veröffentlicht haben.

Regeln und Pflichten in einer Übersicht

Bundesland Rauchmelderpflicht Wer ist verantwortlich?
Baden-Württemberg ja, seit 1.1.2015 für alle bestehenden Wohnungen und Neubauten, in Schlafräumen und Fluren, die als Fluchtwege genutzt werden können für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: Mieter oder Besitzer; Eigentümer, wenn er die Wartung übernimmt
Bayern ja, für Neu- und Umbauten; ab 1.1.2018 für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: Mieter oder Besitzer; Eigentümer, wenn er die Wartung übernimmt
Berlin keine Rauchmelderpflicht
Brandenburg keine Rauchmelderpflicht
Bremen ja, für neu und Umbauten; ab 1.1.2016 für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: Mieter oder Besitzer; Eigentümer, wenn er die Wartung übernimmt
Hamburg ja, für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümer/Vermieterfür den Betrieb: Eigentümer/Vermieter
Hessen ja, für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: Mieter oder Besitzer; Eigentümer, wenn er die Wartung übernimmt
Mecklenburg-Vorpommern ja, für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für Einbau und Wartung: Besitzer
Niedersachsen ja, für neu und Umbauten; ab 1.1.2016 für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: Mieter, Pächter und alle, die die Wohnräume tatsächlich nutzen
Nordrhein-Westfalen ja, für alle Wohnungen, die nach dem 1.04.2013 gebaut oder genehmigt worden sind und ab 1.1.2017 für alle bestehenden Wohnungen, in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: der unmittelbare Nutzer, außer der Eigentümer hat sich vor dem 31.3.2013 dazu verpflichtet
Rheinland-Pfalz ja, für alle Wohnungen; in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für Einbau und Betrieb: Eigentümer
Saarland für neu und Umbauten (erstellt nach dem 18.02.2004), in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für Einbau und Betrieb: Eigentümer
Sachsen keine Rauchmelderfplicht
Sachsen-Anhalt ja, bei Neu und Umbauten; für bestehende Wohnungen ab 1.1.2016, in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für Einbau und Betrieb: Eigentümer
Schleswig-Holstein ja, für alle Wohnungen, in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für den Einbau: Eigentümerfür den Betrieb: der unmittelbare Nutzer, außer der Eigentümer übernimmt die Wartung
Thüringen ja, für Neu- und Umbauten, für alle Wohnungen ab 1.1.2019, in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen für Einbau und Betrieb: Eigentümer

 

Wartung von Rauchmeldern nach DIN 14676

 

Die Wartung und Inspektion findet nach DIN 14676 jährlich statt. Hinweise zum Funktionsumfang des Melders liefert die Bedienungsanleitung.

 

Die Prüfung umfasst folgende Einzelschritte:

 

  • Es werden alle Öffnungen des Rauchmelders kontrolliert, in die Rauch eindringen kann. Diese müssen frei sein.
  • Es wird geprüft, ob in 50 Zentimeter Entfernung zum Rauchmelder keine Hindernisse vorhanden sind, die das Eindringen von Rauchluft in das Gerät behindern könnten.
  • Es wird getestet, ob der Rauchmelder bei Brandrauch Alarm gibt. Wenn nicht muss entweder die Batterie oder der gesamte Melder getauscht werden.
  • Es wird überprüft, ob sich die Nutzung des Montageorts geändert hat (z.B. von einem Büro in ein Schlafzimmer) und dann ggf. das Gerät umplatziert oder ein weiteres montiert werden muss.

Alle wichtigen Informationen zur Wartung sind hier noch einmal ausführlich vorgestellt:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/wartung/die-jaehrliche-wartung/

 

Welche Geräte dürfen verwendet werden?

 

Wer Rauchmelder einbauen möchte, darf seit 2008 nur noch Geräte verwenden, welche die DIN EN 14604 erfüllen. Zugleich sollte das Gerät CE-geprüft und mit einer Nummer des EG-Konformitätszertifikats ausgestattet sein.

 

Ferner ist folgendes vorgeschrieben:

 

  • die Lautstärke des Alarms muss mindestens bei 85 dB(A) liegen
  • es muss ein Testknopf für die Funktionsüberprüfung vorhanden sein
  • mindestens 30 Tage, bevor die Batterie getauscht werden muss, ertönt ein Warnsignal
  • Angabe von Name und Adresse des Herstellers oder des Vertriebs
  • Vorhandensein einer Bedienungsanleitung
  • Datum der Herstellung bzw. eine Fertigungsnummer
  • eine Empfehlung vom Hersteller, in welchem Zeitraum das Gerät ausgetauscht oder gewartet werden muss
  • Hinweis zu den verwendeten Batterien mit einem Hinweis: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen“

 

Neben dieser Basisausstattung gibt es noch Rauchmelder, die über die DIN EN 14604 hinaus besondere Zusatzmerkmale bieten. Hierzu gehören die von der unabhängigen Zertifizierungsstelle für Brandschutz VdS (ttp://vds.de) und von der KRIWAN (http://www.kriwan-testzentrum.de/) geprüften Rauchmelder. Sie werden mit einem „Q“ markiert, das für „Qualität“ steht.

Diese Rauchmelder bieten zusätzliche Stabilität und verfügen z.B. über eine fest eingebaute Batterie mit einer garantierten Lebensdauer von 10 Jahren. Zugleich sorgt die besondere Technik der Q-Rauchmelder dafür, dass Fehlalarme verhindert werden.

 

Folgende Rauchmelder verfügen über das VdS-Zertifikat: http://vds.de/de/zertifizierungen/verzeichnisse/rauchwarnmelder/

 

Eine Auswahl der mit „Q“ markierten Rauchwarnmelder finden Sie hier: http://www.qualitaetsrauchmelder.de/produkte.html

 

Kurzfassung

 

Bis auf drei Bundesländer müssen in Deutschland in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder in Neu- oder Umbauten montiert werden. Für den verpflichtenden Einbau in allen Wohnungen existieren deutschlandweit unterschiedliche Stichtage. Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer der Räumlichkeiten. Bei der Wartung existieren unterschiedliche Regelungen.

 

Wer jedoch sicherstellen möchte, dass er seine Wohnräume im Brandfall rechtzeitig verlassen kann, sollte unabhängig von den Vorgaben der Gesetzgeber Rauchmelder in seinem Zuhause installieren.