Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen bekanntermaßen an den Schornstein angeschlossen werden. Immer häufiger soll später jedoch eine zweite Anlage – beispielsweise ein Kaminofen oder Pelletofen – installiert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine Mehrfach- oder Gemischtbelegung möglich ist. Bei der Antwort darauf spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Richtig anspruchsvoll wird es, wenn das Ganze in einem Gebäude mit kontrollierter Wohnraumlüftung stattfinden soll.
Einfachbelegung, Mehrfachbelegung, Gemischtbelegung – worum geht es?
In vielen Wohngebäuden ist meist nur eine Feuerstätte für feste Brennstoffe (Kaminofen, Pelletofen, Heizkamin, Kachelofen, Grundofen) installiert und an den Schornstein angeschlossen. Bei einer entsprechenden Feuerstätte, der über einen eigenen Schornstein verfügt, handelt es sich um eine Einfachbelegung, die bautechnisch kaum Probleme aufwirft.
Für eine optimale Heizleistung und sicheren Betrieb ist hier vor allem wichtig, dass der Schornstein einen Querschnitt aufweist, der den Anforderungen der Feuerungsanlage entspricht.
Eine Mehrfachbelegung ist dann gegeben, wenn an einen Schornstein mehrere Feuerstätten gleicher Art angeschlossen werden. Beispielsweise dient dann ein Kaminofen im Wohnzimmer und einer im Dachgeschoss als Heizquelle.
Mit einer Gemischtbelegung ist dagegen gemeint, wenn Feuerstätten unterschiedlicher Art an einem Abgassystem angeschlossen sind. Da dies in der Praxis an kaum zu lösende technische Herausforderungen gebunden ist, findet man solche Kombinationen recht selten. Als mögliche Kombination gelten nach wie vor ein atmosphärischer Ölkessel und eine Holzfeuerstätte im Naturzugverfahren.
Was ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung?
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist eine zentrale oder dezentrale mechanische Lüftung die über Luftleitungen die Wohnräume mit Frischluft (meist vorgewärmt) versorgt und die Abluft (verbrauchte Luft) abtransportiert. Sie kommt üblicherweise bei Niedrigenergie- oder Passivhäusern zum Einsatz.
Die technischen Anforderungen für den Betrieb einer Holzfeuerstätte sind bereits bei einer Einfachbelegung nicht zu unterschätzen (siehe Artikel über DIBT Öfen).
Bei einer Mehrfach- oder gar Gemischtbelegung bei gleichzeitig vorhandener Wohnraumlüftung sind die Anforderungen nochmals deutlich höher. Ohne die Betrachtung einer kontrollierten Wohnraumlüftung müssen die nachfolgend genannten Parameter eingehalten werden.
Bauart 1 und Bauart 2 – welche Feuerstätte eignet sich für eine Mehrfachbelegung?
Werden zwei oder mehr Feuerstätten für feste Brennstoffe in einem „normalen Gebäude“ betrieben, muss neben der korrekten Dimensionierung und Eignung des Abgassystems (Schornstein) sowie natürlich die Einhaltung der gängigen Normen (Feuerungsverordnung, Bundesimmissionsschutzverordnung, DIN 18160 I-III) nur konkret die Bauart betrachtet werden.
Einzelraumfeuerstätten (Kaminofen) unterscheiden sich nach ihrer Bauart.
Bei Bauart 1 Feuerstätten (selbstschließende Tür) sorgen Scharniere und/ oder andere Türkonstruktionen dafür das sich die Feuertür von selbst verschließt und ein Betrieb mit offener Ofentür grundsätzlich ausgeschlossen ist. Für eine Mehrfachbelegung des Schornsteins sind ausschließlich Kaminöfen dieser Bauart zugelassen.
Als Bauart 2 bezeichnet man sogenannte offene Feuerstätten. Diese verfügen entweder über gar keine (offener Kamin) oder über eine nicht selbst schließende Tür.
Eine Mehrfach- oder auch Gemischtbelegung in Gebäuden ohne Be- und Entlüftungsanlage ist grundsätzlich nur bei Bauart 1 Feuerstätten möglich.
Besonderheiten der Gemischtbelegung
Bei einer Gemischtbelegung muss darauf geachtet werden, dass alle angeschlossenen Feuerstätten nach dem gleichen Wirkungsprinzip arbeiten oder entsprechende Regelungsvorrichtungen installiert werden die ein Abgasaustritt verhindern (Abgasklappen).
Aufgrund der vielfältigen Heizsysteme die es heute auf dem Markt gibt, ist eine konkrete Auflistung nur schwer möglich und würde auch nicht lange Bestand haben.
Eine häufige Fragestellung aber ist die Kombination von Pellet- und Kaminöfen. Dies ist nur dann erlaubt, wenn der Hersteller des Pelletofens ausdrücklich eine Freigabe für eine Gemischtbelegung (Zulassung) vorlegen kann.
Da Pelletöfen üblicherweise mit einem Druckgebläse die Rauchgase abtransportieren und Kamine und Kaminöfen im Naturzugverfahren arbeiten, ist eine Kombination i. d. R. ausgeschlossen.
Es wird komplizierter – die kontrollierte Wohnraumlüftung und Einzelbelegung
Heutige Gebäude sind durch den guten Dämmstandard zu quasi luftdichten Hüllen mutiert. Das ist leider Fluch und Segen zu gleich. Während natürlich der Energiespargedanke eindeutig im Vordergrund steht, ist das genau für einen konvektiv arbeitenden Ofen ein Problem.
Fällt dennoch die Entscheidung zu einem normalen Kaminofen, muss dieser zwingend extern (Luftkanal) mit Verbrennungsluft versorgt werden. Es ist außerdem erforderlich, dass er entweder eine RLU Prüfung durch das DIBT (Deutsche Institut für Bautechnik) hat die nachweist, dass kein Unterdruck höher als 8 Pa im Raum entsteht oder eine entsprechende Sicherheitsvorrichtung (Unterdruckcontroller DIBT geprüft) im Aufstellraum eingebaut wurde.
Die Variante eines Unterdruckcontrollers kommt auch üblicherweise bei den deutlich verträglicheren Speicher- und Grundöfen zum Einsatz, da diese per se keine RLU Prüfung aufweisen.
Was ist nun mit der Mehrfachbelegung?
Sollen nun zwei Feuerstätten gleicher Bauart in einem Gebäude mit einer Be- und Entlüftungsanlage eingebaut werden, potenzieren sich die Anforderungen bei der Verwendung eines LAS Schornsteinsystems (Luft-Abgas-System).
Während es bei jeweils separaten Luftleitungen i. d. R. nicht zu einem Rauchgasübertritt in den jeweils anderen Raum kommt, ist dies aufgrund des geschlossenen Systems eine LAS Abgasanlage schnell gegeben.
Es ist also unter den Voraussetzungen einer sep. Luftleitung, der korrekten Schornsteindimensionierung und ggf. Sicherheitseinrichtungen (Unterdruckcontroller je Aufstellraum) möglich mehrere Feuerstätten an einen Schornstein anzuschließen.
Da aber die LAS Abgassysteme aufgrund der schlanken Bauweise des „Architekten Liebling“ geworden sind, müssen folgende Dinge beachtet werden:
Durch das „geschlossene System“ einer LAS Abgasanlage mit gleichzeitig Luftansaugung zur Feuerstätte und Abtransport der Rauchgase durch das Unterdruckverfahren sowie dem vollständigen Fehlen Gebläse unterstützender Verbrennung kann es bei Druckdifferenzen zum Abgasrückstau und Austritt über die Zuluft- oder Rauchgasleitung kommen.
Es gibt hierzu eine ganze Vielzahl von Planungsempfehlungen und auch guten Zusammenfassungen wie z. B. auf ofen-wissen.de. Festzustellen bleibt in der Praxis, dass dieses Wissen weder bei Schornsteinfegern und erst Recht nicht bei Planern allzu tief verankert zu sein scheint.
Die Gemischtbelegung im Niedrigenergiehaus
Eine Gemischtbelegung in Gebäuden mit kontrollierter Wohnraumlüftung ist aus praktischen Überlegungen und in vielen Durchführungsverordnungen und Handlungsempfehlungen (siehe auch obige Ausführung) quasi ausgeschlossen.
Wenn eine Feuerstätte mit und eine ohne Gebläse gemeinsam an einen Schornstein angeschlossen werden, ist es fast vorprogrammiert, dass Rauchgase aus dem Kanal entweichen bzw. herausgedrückt werden.
In einer Studie ließ der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.) zusammen mit dem ZIV (Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger) testen, welche Gefahren durch den kombinierten Betrieb eines Pelletofens mit Gebläse und eines Kaminofens ohne Gebläse an einem gemeinsamen Schornstein drohen.
Der Kaminofen wurde während des Versuches nicht betrieben. Bei einem Verschluss der Schornsteinmündung von etwa 75 Prozent beschlug die Scheibe der Kaminofentür, gleichzeitig war ein Abgasaustritt zu verzeichnen. Am Pelletofen hatten sich durch den Schornsteinverschluss weder die Stromaufnahme noch die Druckverhältnisse am Ventilator nachweisbar verändert.
In einem Störfall hätten sich also Rauchgase wohl den Weg über den Kaminofen in den Aufstellraum gesucht.
Als ein Fazit
Die Installation einer Feuerstätte im Gebäude mit Be- und Entlüftungsanlage ist eine Expertenangelegenheit. Versierte Ofenbauer sowie der Schornsteinfeger sollten nach Möglichkeit bereits in die Planung der erweiterten Anlage einbezogen werden.
Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise, zu entscheiden, ob sich der Schornstein des Gebäudes nur für eine Einfachbelegung oder auch für eine Mehrfachbelegung eignet. Ebenso müssen sie überprüfen, welche Dimensionen der neu hinzukommende Kaminofen oder Pelletofen haben darf.
Außerdem kennen nur Experten alle Vorschriften, die aktuell für gelten – viele dieser Regelungen wurden in den letzten Jahren überarbeitet und haben sich zum Teil stark verändert.