Das Heizen mit Holz erlebt eine regelrechte Renaissance. Aus einstmals qualmenden und ineffizienten Holzöfen sind hochmoderne Heizanlagen geworden, die es hinsichtlich Energieeffizienz und Ökologie problemlos mit herkömmlichen Heizungen aufnehmen können. Zu diesem Fortschritt haben auch strenge Grenzwerte wie sie in der 1. BimSchV oder der Münchner Norm fixiert werden, beigetragen. Wer also heute einen Kaminofen kauft, kann davon ausgehen, dass das Gerät alle Anforderungen erfüllt.
Umso verwunderlicher ist es dann, wenn der vermeintliche Umweltschutz solche Blüten treibt, dass einige Hersteller mit Feinstaubfiltern für Kaminöfen werben.
Um die Problematik der Feinstaubfilter verständlicher darzustellen, müssen wir kurz ausholen und starten mit der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung. Damit wurden europäische Richtlinien für den Betrieb von Feuerstätten auch in Deutschland wirksam. Denn die bis dahin gültigen Regelungen beruhten auf dem Stand der Feuerungstechnik aus dem Jahr 1988. Dass dringend Handlungsbedarf bestand, war nicht nur innerhalb der Branche jedem klar ersichtlich.
Einige Folgen aus der neuen Verordnung:
- ältere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, „die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten, sollen mit einem Staubabscheider nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden“
- Feuerungsanlagen, die bis zum 31.12.1974 installiert wurden, müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden
- Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 errichtet wurde, müssen bis zum 31.12.2017, Anlagen, die später, bis zum 31.12.1994 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.12.2020 so nachgerüstet werden, dass sie den strengeren Grenzwerten entsprechen
- für alle Feuerungsanlagen, die bis zum Inkrafttreten der 1. BimSchV in Betrieb genommen wurden, gilt eine Deadline bis zum 31.12.2024
(Quelle: BMU)
Was können wir aus diesen Zahlen schließen?
Wenn man die Zahlen genau betrachtet, sind von der Nachrüstpflicht lediglich die Feuerungsanlagen betroffen, die vor 2010 installiert und gekauft wurden, weil diese meist die strengeren Grenzwerte nicht erfüllen. Neue Kaminöfen, die Sie heute kaufen können, erfüllen diese Normen längst, und das auch bis zum Jahr 2024. Das Besondere daran: Sie erfüllen die Normen ganz ohne Feinstaubfilter.
Warum gibt es heute Öfen mit Feinstaubfilter?
Wenn wir ehrlich sind, können wir darauf selbst keine schlüssige Antwort finden. Denn alle Kaminöfen, die wir in unser Sortiment aufnehmen, erfüllen sämtliche geforderten Grenzwerte bis einschließlich 2024 auch ganz ohne Feinstaubfilter. Skandinavische Hersteller wie z.B. Termatech müssen noch weitaus strengere Normen erfüllen wie z.B. das Nordic Eco Plus Label, auch das ganz ohne Feinstaubfilter.
Ähnlich wie bei der Nachrüstung eines Katalysators für ältere PKW in den 1980er-Jahren ist die Nachrüstung älterer Kaminanlagen mit einem Feinstaubfilter nachvollziehbar. Denn natürlich sollen alle Heizsysteme aktuelle und wichtige Anforderungen an Emmissionsgrenzen einhalten. Niemand möchte unter erhöhten Feinstaubkonzentrationen leiden.
Allerdings bleibt es fraglich, wenn Kaminofen-Hersteller heute damit werben, dass sie ihre aktuellen Modelle mit einem Feinstaubfilter ausrüsten, um noch sauberer zu verbrennen, wenn es bereits viele andere Hersteller gibt, die gleiche und bessere Ergebnisse auch ohne Filter erzielen.
Unser Fazit
Wir denken, dass der Feinstaubfilter für neue Kaminöfen so sinnvoll wie ein Fahrrad für einen Fisch ist, also überflüssig. Wenn ein Kaminofen mit Hilfe modernster Verbrennungstechnik und bei korrektem Betrieb strengste Anforderungen an Emissionsgrenzen längst ohne Feinstaubfilter erfüllt, kann es sich bei einem Kaminofen mit Feinstaubfilter lediglich um einen simplen Marketingschachzug handeln, der für mehr Absatz sorgen soll, aber lediglich viel Lärm um nicht darstellt.
Was denken Sie? Wie sind Ihre Erfahrungen? Wir freuen uns auf eine lebendige Diskussion und Ihre Kommentare!