Seit dem Inkrafttreten der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Stufe I müssen Kaminöfen im Hinblick auf ihre Abgasemissionen bestimmte Grenzwerte einhalten. Als sogenannte „Innovation“ baut die Firma Hark seitdem Feinstaubfilter in viele ihrer Ofenmodelle ein. Wir erklären, warum diese Filter überflüssig sind und lediglich als Umsatztreiber für den Produzenten dienen.
Wer ist die Firma Hark?
Die Hark GmbH & Co. KG wurde am 14. April 1971 in Duisburg-Rheinhausen durch Werner Hark gegründet, der das Familienunternehmen bis heute führt. Der Geschäftszweck der Neugründung bestand in der Herstellung und im Verkauf von Kaminöfen und Kachelöfen. Elektrokachelöfen – ursprünglich ein zentrales Produkt der neuen Firma – verloren bereits in den 1970er Jahren an Bedeutung.
Seinen geschäftlichen Erfolg verdankt das Unternehmen vor allem dem wachsenden Markt für Kaminöfen und der Renaissance des Brennstoffs Holz. Die Firma Hark produziert den größten Teil der Komponenten und auch die Kacheln für die Öfen selbst. Zur Marmorherstellung betreibt sie ein eigenes Werk in Spanien. Bei den Hark-Produkten handelt es sich um Qualitätskamine, die in der Regel mehrere Tausend Euro kosten und in unabhängigen Produkttests – darunter einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2011 – auch mit ausgezeichneten Noten punkten konnten.
Die Sache mit den Feinstaubfiltern aus dem Hause Hark
Im Vorfeld der umfassenden Novellierung der 1. BImSchV brachte die Firma Hark im Jahr 2008 ihre ECOplus-Feinstaubfilter auf den Markt. Entwickelt wurden die Filter nach Angaben des Herstellers in enger Zusammenarbeit mit den Fraunhofer-Instituten Dresden und Stuttgart. Parallel dazu überarbeitete die Firma Hark auch die Feuerräume und Feuerraumauskleidungen der Kamine.
Das Unternehmen reklamiert für sich, dass die Feinstaubfilter nicht nur die Schadstoffemissionen der Hark-Kaminöfen auf ein Mindestmaß und einen Wert unterhalb der gesetzlichen Vorgaben der BImSchV reduzieren, sondern gegenüber „konventionellen Kaminen“ auch den Wirkungsgrad der Öfen deutlich steigern.
Auf ihrer Unternehmenswebseite bescheinigt die Firma Hark den Filtern hervorragende Selbstreinigungsfähigkeiten und lange Lebensdauer. In die Hark-Kaminöfen werden sie bis heute regelmäßig eingebaut.
Das Unternehmen gibt in seiner Produktbeschreibung ausdrücklich an, dass diese die Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe II erfüllen und sich auch zur Nachrüstung offener Kamine eignen – was aus der Sicht von Ofenexperten aus technischer Aspekten allerdings problematisch ist.
Was Kunden zu Harks Feinstaubfiltern sagen
Im Internet ist nachzulesen, welche Erfahrungen Kunden mit den Hark-Feinstaubfiltern machen – der Hersteller bekommt hier alles andere als Lob. Im Vordergrund stehen hier allerdings nicht die Feinstaubemissionen oder der Wirkungsgrad der Öfen, sondern die Haltbarkeit der Filter.
Auf Verbraucherschutzportalen berichten die Verwender, dass die angeblich langlebigen Filter – wenn überhaupt – nur eine Heizperiode überstehen. Für den Ersatzfilter werden jeweils um die 50 Euro fällig. Auch die sonstige Ofentechnik – beispielsweise die Schieber für die Abluft und die Zugluftautomatik – sowie der Umgang der Firma Hark mit Reklamationen lassen den Kundenaussagen zufolge oft zu wünschen übrig.
Aus unserer Sicht steht allerdings nicht nur die Produktqualität der Hark-Feinstaubfilter, sondern ihre grundsätzliche Notwendigkeit zur Debatte.
Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe I für ältere Feuerstätten
Die 1. BImSchV regelt die Grenzwerte der Abgasemissionen für kleine und mittlere Feuerstätten, die vorwiegend im häuslichen Bereich zum Einsatz kommen.
Die novellierte 1. BImSchV, Stufe I trat am 22. März 2010 in Kraft. Sie schreibt vor, dass die Schadstoffemissionen älterer Feuerstätten die Grenzwerte von 150 mg/m3 für Feinstaub und 4 g/m3 für Kohlenmonoxid nicht überschreiten dürfen, anderenfalls müssen die Öfen stillgelegt oder mit einem Staubabscheider ausgerüstet werden. Hierfür existieren Übergangsfristen, die sich nach dem Alter der Öfen richten:
- bis zum 31. Dezember 1974 installierte Kaminöfen und andere Feuerungsanlagen mussten bis zum Jahresende 2014 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
- für Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 respektive zwischen 1985 und 1994 in Betrieb genommen wurden, laufen die Übergangsfristen bis zur Nachrüstung oder Stilllegung bis zum 31. Dezember 2017 bzw. 2020.
- für zwischen 1994 und dem Inkrafttreten der 1. BImSchV errichtete Feuerstätten läuft die Übergangsfrist zum Jahresende 2024 aus.
- ältere, vor 1950 errichtete Öfen, historische Kamine sowie Kachel- und Kaminöfen, die als ausschließliche Wärmequellen eines Hauses dienen, sind von den Vorgaben der 1. BImSchV ausgenommen.
Vorgaben für neue Öfen nach der 1. BImSchV, Stufe I und II
Für neue, nach dem 21. März 2010 in Betrieb genommene Öfen galten laut der 1. BImSchV, Stufe I strengere Regelungen als für die Altanlagen. Die Abgase neuer Öfen durften nach diesem Stichtag lediglich 75 mg/m3 Feinstaub und 2 g/m3 Kohlenmonoxid enthalten.
Diese Kaminöfen und Kachelöfen dürfen nach heutiger Gesetzeslage zeitlich unbegrenzt betrieben werden. Ihr Wirkungsgrad muss mindestens 75 Prozent (Kaminöfen) respektive 80 Prozent (Kachelöfen) betragen.
Anfang 2015 haben sich durch die Einführung der 1. BImSchV, Stufe II die Emissionsgrenzen für neue Kaminöfen und Kachelöfen noch einmal verschärft. Bei unverändertem Wirkungsgrad darf ihr Schadstoffausstoß nun die Grenzen von 40 mg/m3 Feinstaub und 1,25 mg/m3 Kohlenmonoxid nicht mehr überschreiten. Der vorgeschriebene Mindestwirkungsgrad blieb unverändert.
Neue Kaminöfen brauchen keine Feinstaubfilter
Vorausgesetzt werden kann, dass sich die Firma Hark mit der Entwicklung ihrer Feinstaubfilter auf das Inkrafttreten der 1. BImSchV, Stufe I vorbereitet hat. Angesichts der realen Gesetzeslage sind Feinstaubfilter in neuen Öfen jedoch völlig überflüssig. Neue Kaminöfen müssen zwingend die Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe I bzw. II erfüllen.
Die Praxis zeigt, dass hochwertige Öfen dafür keine separaten Feinstaubfilter brauchen. Die meisten Kaminöfen, die ab 2010 bzw. ab 2015 in den Handel kamen, erfüllen die gesetzlichen Normen auch ohne dieses Zubehör, dass die Firma Hark für unverzichtbar hält.
Kaminöfen skandinavischer Hersteller müssen häufig deutlich striktere Emissionsvorgaben erfüllen als die deutschen Regelungen – auch sie kommen jedoch ohne Feinstaubfilter aus.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einbau von Feinstaubfiltern auf keinen Fall: Der Gesetzgeber stellt nicht auf das Vorhandensein von Filtern, sondern darauf ab, dass der Ofen die Vorgaben der 1. BImSchV erfüllt.
Wie sinnvoll sind Feinstaubfilter in älteren Öfen?
Das Gleiche gilt für ältere Öfen, für die ebenfalls keine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung mit Feinstaubfiltern besteht – auch hier kommt es darauf an, ob der Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte erfüllt oder nicht.
Derzeit entsprechen bis auf eine vergleichsweise geringe Anzahl älterer Öfen, deren Übergangsfrist für die Nachrüstung oder Stilllegung Ende 2017 oder 2020 ausläuft, derzeit alle Kaminöfen und Kachelöfen den Vorgaben der 1. BImSchV. Daran wird sich mindestens bis zum 31. Dezember 2024 auch nichts ändern.
Zudem gehen die weitaus meisten Ofenexperten davon aus, dass der nachträgliche Einbau von Filtertechnik nur in den seltensten Fällen sinnvoll ist. Bei den Öfen, die der Nachrüst- oder Stilllegungspflicht unterliegen, handelt es sich fast immer um vergleichsweise günstige Massenware, deren Aufrüstung sich für Hausbesitzer nicht wirklich rechnet.
Fazit: Harks Feinstaubfilter sind überflüssig
Harks Feinstaubfilter bringen keinen Nutzen: In neuen Öfen sind sie überflüssig – moderne Ofentechnologien sollten in der Lage sein, die aktuellen Emissionsvorgaben und einen hohen Wirkungsgrad auch ohne diese Filter zu garantieren. Die absolute Mehrheit der älteren Kaminöfen und Kachelöfen erfüllt mindestens bis Ende 2024 die Vorgaben der 1. BImSchV und benötigt folglich ebenfalls keine Feinstaubfilter.
Gesetzliche Vorgaben für den Einbau solcher Filter existieren nicht. Für die Firma Hark sind die Filter daher vor allem die Grundlage ihres Marketingkonzeptes – mit einem entsprechenden Aufpreis für die Kunden.
Quellen
https://www.hark.de/themenwelten/umwelt/was-bringt-mir-ein-ecoplus-feinstaubfilter.html
https://www.hark.de/themenwelten/praxis/kaminkassetten-einfach-nachruesten.html