Kamine

Der Kamin – rechtliche Grundlagen

Kaminofen mit Flammen

Die Entscheidung für einen Kamin fällt leicht. Die wohlige Wärme und romantische Stimmung sind eine tolle Alternative zur herkömmlichen Heizung. Ist diese Entscheidung erst einmal getroffen, ist die richtige Planung Gold wert. Hierbei dürfen keinesfalls die rechtlichen Grundlagen außer Acht gelassen werden. Vorab ist es demnach wichtig, Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen von Kaminen einzuholen. Hier können z. B. der Bezirksschornsteinfeger oder ein Kaminfachbetrieb weiterhelfen.

Die Brandschutzversicherung genügt

Eine gute Nachricht für alle zukünftigen Kaminbesitzer: ein Kamin oder Holzofen bedarf keiner extra Versicherung. Ist die Immobilie gegen Brandschäden versichert, fällt die (offene) Feuerstätte auch darunter, sofern sie gemäß den Vorschriften geführt und gewartet wird. Die Anschaffung von einem Holzherd, Kaminofen oder Pelletofen bedarf auch keiner Mitteilung an den privaten Brandschutzversicherer. Jedoch ist es notwendig, sich gegebenenfalls vorab über Auflagen von Seiten der Versicherung zu erkundigen. In jedem Fall wird für die Inbetriebnahme des Kamins eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinmeister benötigt. Hierin wird festgestellt, dass der betreffende Kamin kein höheres Gefahrenrisiko birgt, was wiederum für die Brandschutzversicherung wichtig ist.

Zulassung eines Kamins – Euro-Norm

Die EU hat ein einheitliches Zulassungsverfahren für Kamine eingerichtet, was bedeutet, dass Kamine, die keine Euro-Norm aufweisen und demnach keine Zulassung erhalten haben, auch nicht betrieben werden dürfen. Ausschlaggebend ist hierfür die Prüfung des Kamins beziehungsweise Ofens durch einen Schornsteinfeger, der bei der Abnahme darauf achtet, ob eine EU-Zulassung vorliegt oder nicht. Hier sollten vorab Informationen eingeholt werden. Bei der Installation eines Kamins durch einen qualifizierten Ofenbauer sollte die Zulassung kein Problem darstellen.

Regelungen des Brandschutzes

Bei der Abnahme eines Kamins durch den örtlichen Schornsteinfeger prüft dieser ferner die Einhaltung von Brandschutzregelungen. Ein wichtiger Faktor, der im Vorfeld beachtet werden muss, ist z. B. ein Mindestabstand des Kamins zur Wand von 20 cm. Vor der Öffnung der Kaminofentür sind mindestens 50 cm Abstand einzuhalten. Fallen diese Abstände geringer aus, kann der Kamin dennoch zugelassen werden, sofern eine nichtbrennbare Isolierung vorhanden ist, die die brennbaren Gegenstände nahe dem Kamin vor Überhitzung schützt. Auch auf den Boden unter dem Kamin und in dessen unmittelbarer Nähe wird strikt geachtet. So muss er durch eine nicht brennbare Bodenplatte vor Funken und Brand geschützt werden. Dies ist natürlich unnötig, wenn der Bodenbelag ohnehin aus nicht brennbarem Material wie z. B. Fliesen besteht. Die Maße der Kaminbodenplatte unterliegen strengen Regelungen: sie muss die Maße des Kamins zu den Seiten um 30 cm überragen, vorn, also auf der Seite der Kaminofentür, variieren die Abmessungen der Platte je nach Bauart zwischen 50 bis 80 cm.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz

Bei der Verbrennung in Kaminen entstehen Abgase bestehend aus Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxyd sowie Wasserdampf. In Zeiten des verstärkten Umweltschutzes sind diese Abgase Gift für Natur und Klima. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundesimmissionsschutzverordnung, welche auch als Feinstaubverordnung bezeichnet wird, regeln verbindliche Emissionsobergrenzen, so dass Schäden aufgrund des Austritts der bei der Verbrennung entstandenen giftigen Stoffe so gering wie möglich gehalten werden. Das BImSchG sieht eine strenge Grenze der Feinstaubkonzentration und des Kohlenmonoxid-Gehalts der austretenden Abgase vor. Seit dem 1. Januar 2015 wurde die Emissionsobergrenze noch einmal herabgesetzt: die Feinstaubkonzentration darf bei einem Wirkungsgrad von mindestens 75 % höchstens 40mg/m³ und der Rauchgas-CO-Gehalt höchstens 1250mg/m³ betragen.

Für ältere Kaminöfen bedeutet dies, dass gegebenenfalls nachträglich Feinstaubfilter eingebaut werden müssen. Neuere Modelle sollten diesbezüglich keine Schwierigkeiten bereiten. Die Angaben hierzu lassen sich auf dem Prüfsiegel des betreffenden Kamins und in den Herstellerangeben finden.

Kommunale Regelungen und Auflagen für Kaminöfen

In einigen Kommunen in Deutschland müssen sich Kaminbesitzer speziellen Regelungen und Auflagen beugen. Werden Auflagen an die Inbetriebnahme von Kaminen geknüpft, welche meist deren Immissionswerte betreffen, gilt es beim Bau eines Kamins auf die entsprechenden Normen zu achten, um die spätere Abnahme durch den örtlichen Schornsteinfeger nicht zu gefährden. Von Vorteil ist hier die Beauftragung eines qualifizierten Ofenbauers bzw. eines Kaminfachbetriebes, da in diesen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass der Kamin ordnungsgemäß und unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen installiert wurde.

Sogenannte Verbrennungsverbote werden in deutschen Kommunen immer öfter ausgesprochen; dies geschieht meist indirekt in Verbindung mit Anschluss- und Nutzungszwängen zu Gunsten großer Energieversorger. Im Falle eines Verbrennungs- oder Kaminverbotes können und sollten sich Kaminbesitzer an Bürgerinitiativen wenden, die sich mit dieser Thematik befassen.