Der Holzschein oder Holzsammelschein wird von den Städten und Gemeinden oder den lokalen Forstverwaltungen ausgegeben. Er berechtigt zum Sammeln von Abfallholz im Wald. Für viele Holzsammler ist der Schein eine exzellente Möglichkeit, ihren Kaminofen besonders günstig zu befeuern.
Aktives Umweltengagement mit Tradition
Oft sind mit dem Sammeln von Brennholz jedoch auch ein hoher Spaßfaktor und aktives Umweltengagement verbunden. Das Sammeln von Brennholz hat eine lange Tradition. Bereits im Mittelalter wurde das Holzsammeln durch die Gemeinden und ihre Förstereien organisiert. Den Bürgern wurde zu besonderen Anlässen – beispielsweise vor Weihnachten – oder auf regelmäßiger Basis erlaubt, im Wald einige Raummeter Holz zu sammeln.
Auch heute hat das Sammeln von Holz wieder Konjunktur. Allerdings ist es nicht erlaubt, einfach in den Wald zu gehen und sich an herumliegendem Holz oder gar an lebenden Bäumen zu bedienen. Der Holzschein oder Holzsammelschein ist die Voraussetzung dafür, dass Privatpersonen sich ihr Brennholz direkt und sehr günstig im Wald beschaffen dürfen. Die Nachfrage danach ist groß – in einigen Gemeinden gelten für die Ausstellung des Scheins sogar längere Wartefristen.
Wofür braucht man einen Holzschein?
Der Holzsammelschein ist die behördliche Genehmigung für das Brennholzsammeln im Stadt- oder
Gemeindewald. Einen solchen Schein braucht jeder, der seinen Kaminofen oder eine andere
Holzfeuerungsstätte selbst mit Brennmaterial versorgen möchte. Die rechtlichen Grundlagen für das private Holzsammeln im Wald sind das Bundeswaldgesetz sowie die Forstgesetzgebungen der Bundesländer.
Ob der Holzsammelschein von den Kommunalverwaltungen, der örtlichen Forstverwaltung oder direkt von der Landesforstbehörde ausgestellt wird, richtet sich nach den Vorgaben des Eigentümers oder Pächters des jeweiligen Waldgebietes. Auskunft über die ausgebende Stelle erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen. In vielen Fällen kann der Holzsammelschein dort direkt beantragt werden. Der Holzsammelschein wird grundsätzlich persönlich auf den Namen des Antragstellers ausgestellt. Seine Gültigkeit variiert zwischen einem Monat und einem Jahr, eine einjährige Laufzeit ist jedoch die Regel.
Inhaber eines solchen Scheines, die zum Holzsammeln unterwegs sind, müssen das Papier
grundsätzlich bei sich führen. Wer ohne Genehmigung Brennholz sammelt oder sich dabei nicht auf
Abfallholz beschränkt, riskiert eine Anzeige wegen Holzdiebstahl. Zusammen mit dem Antrag auf den Schein wird auch die Menge an Raummetern Holz festgelegt, die gesammelt werden darf. Zum Teil ist auch eine Mindestmenge für die Abnahme von Brennholz vorgesehen. Einige Gemeinden berechnen die Kosten für den Holzsammelschein inzwischen auch nach der tatsächlich gesammelten Menge Holz.
Holz sammeln oder direkt vom Förster kaufen – drei kostengünstige Varianten
Mit einem klassischen Holzsammelschein darf im Wald nur Abfallholz gesammelt werden, das bereits am Boden liegt. Eine Motorsäge darf für die Aufbereitung des Holzes nicht zum Einsatz kommen, Äste und Zweige dürfen nur mit einer Handsäge zerkleinert werden. Exzessiv gesammelt werden darf auf keinen Fall. Eine bestimmte Holzmenge muss im Wald verbleiben, damit der Boden genügend Nährstoffe erhalten kann. Zum Teil gibt es diesen Schein bereits für zehn bis 20 Euro. Üblicher ist jedoch die Vereinbarung von Abnahmemengen. Beispielsweise erhalten Holzsammler damit pro Jahr ein Volumen von 15 Raummetern für nur 200 Euro. Die gesammelte Holzmenge wird zunächst an einem Waldweg aufgestapelt und durch den Förster abgenommen. Je nach Abrechnungsmodell achtet er darauf, dass die in den Holzsammelschein eingetragene Abnahmemenge nicht überschritten wird oder setzt an Ort und Stelle den Preis für das Brennholz fest.
Mit dem sogenannten Selbstwerberschein haben Brennholzkäufer auch Zugang zu gefällten Bäumen. Nachdem Interessenten diesen Schein erhalten haben, melden sie ihren Bedarf an Brennholz bei der zuständigen Forstverwaltung an, bekommen ein Waldstück zugewiesen und dürfen die Stämme bis zur vereinbarten Mengengrenze selbst zersägen, sofern sie über einen Motorsägenführerschein verfügen. Das zersägte Holz wird zu sogenannten Poltern aufgeschichtet, deren Größe einem Raummeter entspricht. Selbstwerber müssen ihr Holz also in einen Meter lange Scheite sägen. Ein Raummeter dieses Holzes kostet zwischen 25 und 30 Euro.
Die bequemste Methode, das Brennholz für den Kaminofen direkt aus dem Wald zu holen, besteht
darin, der Forstverwaltung bereits vorbereitete Stämme abzukaufen. Zu Hause muss der Käufer „nur
noch“ das Zurechtsägen der Stämme und das Hacken der Scheite übernehmen. Hier kostet der Kubikmeter Brennholz etwa 55 bis 60 Euro. Dieses Holz gilt als Industrieholz und wird nicht nur für
die Feuerung, sondern auch zur Papier- und Spanplattenproduktion verwendet.
Günstig erwerben Sammler ihr Brennholz mit allen drei Methoden. Zum Vergleich: Die Preise für im Handel erworbenes Brennholz für den Kaminofen liegen derzeit bei durchschnittlich 100 Euro pro Raummeter.
Strenge Auflagen für Sammler und Selbstwerber
Einen Holzsammelschein kann jeder erwerben, der seinen Kaminofen günstig mit selbstgesammeltem Holz befeuern will. Für das Sammeln oder Selbstwerben von Brennholz hat der Gesetzgeber strenge Regelungen vorgesehen:
- Das Holzsammeln oder die private Holzaufbereitung im Wald dürfen nur an Werktagen und bei Tageslicht erfolgen.
- Für Selbstwerber sehen die Vorschriften der Forstverwaltungen in der Regel vor, dass sie den Wald nicht allein betreten dürfen und in Rufweite anderer Personen bleiben müssen. Zum Teil ist für sie auch eine Beaufsichtigung durch Forstarbeiter vorgesehen.
- Falls Jugendliche einen Selbstwerberschein erhalten, muss sichergestellt sein, dass sie nicht mit gefährlichen Werkzeugen – beispielsweise Motorsägen, Freischneidern oder Seilwinden – hantieren.
- Das Sammeln mit einem einfachen Holzsammelschein ist nur vom 1. September bis zum
31. März erlaubt, um die Aufzucht von Jungtieren nicht zu gefährden. Für Selbstwerber können an ausgewählten Holzplätzen abweichende Regelungen gelten. - Motorisierte Fahrzeuge sind für den Holztransport im Wald generell nicht zugelassen.
- Forstkulturen, Dickungen sowie geschützte Waldbereiche dürfen nicht betreten werden.
- Das Fällen von Bäumen ist normalerweise untersagt – die gilt auch für bereits abgestorbene Bäume. Selbstwerber, die sich als Holzfäller versuchen wollen, müssen nachweisen, dass sie dazu in der Lage sind und erhalten dann vom Förster einen oder mehrere Bäume zugewiesen.
Fazit
Das Brennholz für ihren Kaminofen erhalten die Betreiber im Vergleich zum Sammeln oder Selbstwerben auf keinem anderen Weg so günstig. Viele Holzsammler und Selbstwerber lockt jedoch auch ein Hauch von Abenteuer. Mit einem gemächlichen Waldspaziergang hat das Sammeln von Brennholz nichts zu tun. Wer sich darauf einlässt, erlebt den Wald und die Arbeit darin von einer neuen, auch heute noch sehr ursprünglichen Seite.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Holzsammler und Selbstwerber den Forstverwaltungen in praktischer, aber auch in finanzieller Hinsicht hochwillkommene Unterstützung bieten. Das Sammeln von Brennholz für den Kaminofen ist für das Budget der Ofenbesitzer interessant, macht Spaß und hilft bei einer optimalen Bewirtschaftung des Waldes.