Rauchmelder – ein synonym verwendeter Begriff für die unterschiedlichsten Brandmelder. Der Begriff Brandmelder findet für sämtliche Geräte Anwendung, welche im Brandfall ein akustisches Signal senden. Doch die Unterschiede sind den Wenigsten bekannt. Rauchmelder sind inzwischen auch für Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben – die sogenannte Rauchmelderpflicht wird durch die Landesbauordnungen geregelt.
Pro Jahr rund 500 Todesopfer durch Wohnungsbrände
Laut Statistik sterben in Deutschland jährlich 500 Menschen an den Folgen von Wohnungsbränden. Rund 70 Prozent der Opfer werd/en im Schlaf vom Feuer überrascht. In der Entstehungsphase eines Brandes entwickelt sich fast immer starker Rauch, der extrem giftig ist. Die meisten Opfer von Wohnungsbränden sterben nicht direkt in den Flammen, sondern an einer Rauchgasvergiftung, die erst zu tiefer Bewusstlosigkeit und danach zum Ersticken führt. Wer schläft und nicht rechtzeitig durch einen Brandmelder gewarnt wird, hat kaum eine Chance, den tödlichen Gasen zu entkommen.
Brandmelder in unterschiedlichen Varianten
Die gesetzlich angeordnete Rauchmelderpflicht hat in solchen tragischen Ereignissen ihren Ursprung. In Wohngebäuden werden heute ausschließlich automatische Brandmelder eingesetzt. Verfügbar sind sie in verschiedenen Varianten:
1. Brandgas- oder Rauchgasmelder
Diese messen die Konzentration von Verbrennungsgasen in der Raumluft – sie springen an, wenn diese einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Betrieben können solche Rauchgasmelder auch in warmen, staubigen oder verrauchten Räumlichkeiten, in denen Wärmemelder oder andere Rauchwarnmelder für Fehlalarme sorgen würden.
Wenn der Brandschutz für einen Kaminofen durch einen Kohlenmonoxid (CO)-Rauchgasmelder realisiert wird, misst dieser somit kontinuierlich die CO-Konzentration im Raum, um die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung auszuschließen. Kohlenstoffdioxid (CO2)-Melder warnen noch frühzeitiger vor Bränden, da sie auch reagieren, wenn das Feuer (noch) kein Kohlenmonoxid und keine Rauchgaspartikel produziert.
2. Wärmemelder
Sie reagieren, wenn die Temperatur in einem Raum einen voreingestellten Grenzwert übersteigt – üblich ist eine Temperaturschwelle von 60 Grad Celsius – oder das Gerät in einem bestimmten Zeitraum einen überdurchschnittlichen Anstieg der Umgebungstemperatur verzeichnet. Wärmemelder dienen vor allem dem Sachschutz in öffentlichen Gebäuden.
Zum Personenschutz eigenen sie sich nur bedingt: Eine schlafende Person würde sehr wahrscheinlich an den Rauchgasen ersticken, bevor der Wärmemelder auf die Brandentwicklung reagiert.
3. Optische Rauchwarnmelder
Solche detektieren das Vorhandensein von Rauchgaspartikeln in der Luft. Sie funktionieren nach dem Streulichtverfahren und sind dafür mit einer Infrarot-LED-Diode ausgestattet. In Lasermeldern wird als Lichtquelle stattdessen eine Laser-Diode eingesetzt, die bereits auf sehr geringe Partikel-Emissionen reagiert. Verwendet werden optische Rauchwarnmelder vor allem dann, wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der Art der Feuerstätte mit Schwelbränden zu rechnen ist.
4. Ionisations-Rauchwarnmelder
Diese funktioieren stattdessen mit radioaktiver Strahlung. Bei einem solchen Rauchwarnmelder führt die Verringerung des Stromflusses respektive des Ionenstromes zwischen zwei elektromagnetischen Polen zum Alarm.
Aufgrund dieses Wirkprinzips sind die Geräte in der Lage, bereits kleinste Partikelbeimengungen in der Raumluft zu erkennen. In den USA gehören diese Rauchwarnmelder in Wohngebäuden zum allgemeinen Standard, in Europa werden sie aufgrund der strengen Bestimmungen für den Einsatz radioaktiver Materialien dagegen nur sehr eingeschränkt verwendet.
5. Flammenmelder
In den Bereichen Infrarot bis Ultraviolett reagieren diese auf die Strahlungsemissionen von Flammen. Für den Brandschutz in Wohngebäuden spielen sie keine Rolle, da sie nicht auf die Rauchentwicklung selbst reagieren.
6. Mehrfachsensorenmelder
Diese kombinieren beispielsweise einen optischen Rauchwarnmelder mit einem Wärmemelder. Ihre Messergebnisse werden auf digitalem Wege ausgewertet und ermöglichen komplexe Bewertungen der Brandentwicklung. Auch diese Brandmelder werden – ebenso wie diverse Sondermelder – für den allgemeinen Brandschutz in der Regel nicht verwendet.
Die Umsetzung der Rauchmelderpflicht ist Ländersache
Die Rauchmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen festgehalten. Im Einzelnen gibt es zwischen den einzelnen Ländern hier durchaus Unterschiede. Bundeweit verbindlich vorgeschrieben ist jedoch, dass Rauchmelder in Wohnräumen, Schlafzimmern sowie in Fluren, die im Brandfall als Rettungswege dienen, anzubringen sind.
Küche und Bad sind von der Rauchmelderpflicht bisher ausgenommen – der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass es in diesen Räumen leicht zu Fehlalarmen kommen kann. Zudem sind Rauchwarnmelder in benachbarten Räumlichkeiten normalerweise in der Lage, auch Küchen- und Badezimmerbrände zuverlässig zu erkennen.
Für Neubauten von Mehr- und Einfamilienhäusern besitzt die Rauchmelderpflicht uneingeschränkte Geltung. Bei der Nachrüstung von älteren Häusern sind Übergangsfristen vorgesehen, die zwischen den einzelnen Ländern differieren. Für Kellerräume in Einfamilienhäusern ist bisher keine Rauchmelderpflicht vorgesehen – trotzdem ist dringend zu empfehlen, auch hier einen Rauchmelder zu installieren.
Welcher Brandmelder eignet sich für welche Räume?
In Wohngebäuden werden vorwiegend klassische Rauchwarnmelder – also in der Regel optische Rauchmelder – eingesetzt. Brandmelder in Form von Wärme- oder Flammenmeldern würden demgegenüber den personenbezogenen Brandschutz limitieren, da sie nicht auf die potentiell tödliche Rauchgasentwicklung reagieren.
Für Räumlichkeiten, in denen ein Kaminofen betrieben wird, kommt auch ein Rauchgasmelder in Betracht. Mit entsprechend sensiblen Geräten kann die Konzentration von Sauerstoff und Kohlenstoffmonoxid bzw. Kohlenstoffdioxid in der Luft kontinuierlich überwacht werden. Sie erkennen die z. B. durch Bedienungsfehler hervorgerufeneneinen Partikelemissionen eines Kaminofens bereits vor dem Ausbruch eines Brandes.
Für Mehrfamilienhäuser und größere Einfamilienhäuser eignen sich Funkrauchmelder, die nach dem gleichen Prinzip wie andere Rauchwarnmelder funktionieren, jedoch über WLAN oder Netzwerkkabel miteinander kommunizieren. Im Brandfall schlagen sämtliche verbundenen Rauchmelder Alarm und ermöglichen damit schnelles Reagieren.
Qualitätsstandards für Brandmelder und Rauchwarnmelder
Zuverlässiger Brandschutz ist natürlich nur gegeben, wenn Brandmelder und Rauchwarnmelder im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Im Gegenzug können auch häufige Fehlalarme ausgesprochen lästig sein und bringen außerdem einen hohen Unsicherheitsfaktor mit sich. Sicherheit und Qualität von Rauchwarnmeldern werden in Deutschland durch verschiedene Normen und Prüfroutinen reglementiert, die importierte Brandmelder und Rauchmelder allerdings nicht in jedem Fall erfüllen.
In den letzten Jahren hat sich für Rauchwarnmelder und andere Brandmelder daher das „Q“ Zeichen als unabhängiges Qualitätssiegel etabliert. Vergeben wird es in der Regel an Geräte, die auch die Gütezeichen des Prüfinstituts VdS Schadenverhütung oder des KRIWAN Testzentrums tragen.
Fazit
Wohnungsbrände können nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu Personenschäden und Todesopfern führen. Besonders gefährlich ist die starke Rauchgasentwicklung, die einen solchen Brand begleitet. Für neue Wohngebäude gilt daher eine Rauchmelderpflicht, ältere Wohnungen müssen sukzessive nachgerüstet werden.
Für Wohnungen und Häuser mit einem Kaminofen ist sind die Erfüllung der Rauchmelderpflicht und die Installation eines Rauchwarnmelders besonders wichtig. Mit einem Rauchgasmelder lässt sich die Luftbeschaffenheit in Wohnräumen mit Kaminofen kontinuierlich überwachen.