Sie planen die Anschaffung eines neuen Kamin- oder Pelletofens und haben sich jetzt für ein passendes Modell entschieden? Das würde uns sehr freuen! Wenn es da nicht immer häufiger das Problem mit dem Verbrennungsverboten gäbe, dass bereits in vielen Gemeinden und Kommunen Anwendung findet. Sie fragen sich jetzt: „Verbrennungsverbot? Was ist das?“ Wir geben Ihnen hier die passenden Antworten auf Ihre Frage!
In Deutschland kann sich eine Kommune dazu entscheiden, den Wärmemarkt mit einem Verbrennungsverbot zu beeinflussen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn es in der Gemeinde ein Kurgebiet gibt, das sich durch seine besonders reine Luft auszeichnet. Dann kann die Kommune beschließen, dass die Verbrennung bestimmter Brennstoffe nicht gestattet wird.
Fünf Möglichkeiten, wo Verbrennungsverbote ausgesprochen werden können:
1. Bebauungspläne
In einem Bebauungsplan kann eine Kommune auf der Grundlage des Baugesetzbuches nur bestimmte Brennstoffe zulassen bzw. die Verwendung von Brennstoffen allgemein einschränken. Übrig bleibt dann nur noch eine bestimmte Energieart, die dann fast ausschließlich über einen kommunalen Versorger abgedeckt wird. Dies wäre z.B. bei Fernwärme der Fall.
2. Brennstoffverordnungen
In jedem Bundesland, wo ein Immissionsschutzgesetz Anwendung findet (aktuell sind das: Bayern, Berlin und Brandenburg), können Regelungen innerhalb der Gemeinden getroffen werden, die zusätzlich Grenzwerte bei Emissionen verschärfen oder sogar die Verwendung von bestimmten Feuerungsanlagen verbieten.
3. Luftreinhaltepläne
Ein Luftreinhalteplan geht auf das Bundesimmissionsschutzgesetz zurück und beinhaltet, dass die zuständigen Behörden damit Verunreinigungen der Luft vermindern sollen. Diese Reinhaltepläne erfordern wiederum Maßnahmen durch die Behörden, die sich bei Ihnen als Kaminofenbesitzer dadurch bemerkbar machen, dass Bebauungspläne aufgrund des Luftreinhalteplans Ihrer zuständigen Behörde mit einem Verbrennungsverbot belegt werden, dass Anschluss- oder Benutzungszwänge fixiert werden oder dass grundsätzlich die Verwendung bestimmter Festbrennstoffe eingeschränkt oder sogar verboten wird.
4. Satzungen
Jede Gemeinde oder Kommune hat gemäß Ihrer Ordnung das Recht, den Energieverbraucher per Satzung dazu zu verpflichten, eine bestimmte Energieform zu beziehen. Man spricht dabei auch von Anschluss- oder Benutzungszwang. So kann sich das Verbrennungsverbot indirekt in einer Satzung verstecken.
Die Gemeinde kann z.B. begründen, dass es klimaschonender sei, wenn die Einwohner Fernwärme beziehen, anstatt mit einem Kaminofen zu heizen.
5. Kaufverträge von Gründstücken
In den Kaufverträgen, die beim Grundstückskauf zwischen einer Kommune oder einer Gemeinde und dem neuen Besitzer geschlossen werden, kann ebenfalls die Verwendung von bestimmten Energieformen festgelegt werden. Die Vereinbarung, die im Kaufvertrag getroffen wird, lässt die Gemeinde rechtsverbindlich ins Grundbuch eintragen.
Dadurch kann einem Grundstücksbesitzer z.B. verwehrt werden, einen Kaminofen im Haus einzubauen. Sie sehen, ein Verbrennungsverbot kann in vielfacher Form auftreten.
Was verhindert das Verbrennungsverbot?
Freiheit und Abhängigkeit
Ein kommunales Verbrennungsverbot verhindert, dass Sie die Wahlfreiheit bei Ihrer Energieversorgung haben. Gleichzeitig werden Sie dadurch von bestimmten Energieversorgern abhängiger. Damit einher geht die Kostenabhängigkeit, denn Sie können sich z.B. nicht für den günstigsten Anbieter entscheiden.
Weniger Flexibilität
Durch Verbrennungsverbote lassen sich Ihre Energieformen nicht problemlos mit erneuerbaren Energien kombinieren. Während z.B. ein Kaminofen perfekt auf ein Solarpanel abgestimmt werden kann, ist die Kombination mit einer Fernwärmeanlage weitaus ineffizienter.
Weniger Wohnkomfort
Jeder Mensch hat ein Recht, individuell seinem Bedürfnis nach Wohnkomfort zu handeln. Wer z. B. das gemütliche Kaminfeuer schätzt, wird durch ein Verbrennungsverbot an seinem individuellen Wohlbefinden gehindert.
Es gibt natürlich auch Alternativen zum Verbrennungsverbot, die Sie z.B. hier finden können.
Wenn Sie weitere Fragen zum Verbrennungsverbot haben, können Sie uns gerne kontaktieren! Wir freuen uns auch wie immer über Kommentare!