Die Feinstaubdebatte entfacht immer wieder, wenn es um den Betrieb alter Holzfeuerungsanlagen geht. Spätestens mit der Umsetzung der 1. Stufe der 1.Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) mussten viele Ofenbesitzer ihr Gerät entweder stilllegen oder mit einem Feinstaubfilter nachrüsten. Grund genug, sich mit dem Thema „Feinstaubfilter für Kaminöfen“ etwas näher auseinanderzusetzen und zu überlegen, wann ihr Einsatz sinnvoll und welche Ausführung die richtige ist.
Feinstaub ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Denn die Kleinstpartikel im Nanobereich können für starke gesundheitliche Beeinträchtigungen sorgen. Feinstaub entsteht beim Autofahren, beim Pflügen von Äckern, durch Kohlekraftwerke und auch beim Heizen mit Holz. Um die Belastung durch Feinstaub (PM10) zu reduzieren, hat die Bundesregierung mit der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung verbindliche Richtlinien für den Ausstoß von Feinstaub und CO2 festgelegt. Für die Betreiber von Holzöfen gibt es demnach feste Grenzwerte, die beim Betrieb der Holzfeuerungsanlagen eingehalten werden müssen. Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt in mehreren Stufen. Die erste Stufe ist bereits am 31.12.2014 ausgelaufen.
Braucht man immer einen Feinstaubfilter?
Ob Holzöfen die betreffenden Grenzwerte einhalten, hängt zunächst von ihrem Alter ab. Denn vor allem bei älteren Öfen, die vor 1975 erbaut wurden, liegen die Feinstaubemissionen deutlich höher als bei modernen Kaminöfen.
Durch die stetige Verbesserung der Feuerungstechnik konnten die Hersteller allgemein auch die durch die Verbrennung erzeugten Emissionen reduzieren. Zu den Verbesserungen zählt z.B. der Einsatz von Sekundär- oder Tertiärluft beim Abbrand.
Wer sich heute einen neuen Kaminofen zulegt, der muss sich die Frage nach einem Feinstaubfilter in der Regel nicht stellen. Denn moderne Holzöfen müssen alle die von der BImSchV geforderten Grenzwerte erfüllen. Der Einbau eines Feinstaubfilters ist bei neuen Kaminöfen demnach so überflüssig wie ein Fahrrad für einen Fisch.
Welche Öfen sind betroffen?
Wer einen Ofen betreibt, der zwischen dem 01.01.1975 und dem 31.12.1984 geprüft wurde, sollte sich bis spätestens 31.12.2017 Gedanken über eine Nachrüstung oder eine Stilllegung des Ofens machen. Denn bis dahin gilt die Übergangsfrist der BImSchV. Für Öfen, deren Prüfung zwischen dem 01.01.1985 und dem 31.12.1994 erfolgte, gilt eine Umrüstungs- oder Stilllegungspflicht bis zum 31.12.2020.
Alle Hausbesitzer, die einen Ofen verwenden, der in den eben genannten Zeitspannen geprüft wurde, sollten sich demnach überlegen, ob sich für sie eine Umrüstung mit einem Feinstaubfilter lohnt.
Welche Filter gibt es?
Ein Feinstaubfilter funktioniert üblicherweise wie ein Katalysator bei einem PKW. Er scheidet die bei der Verbrennung entstehenden Schadstoffe ab und verhindert so, dass diese in die Umwelt gelangen. Verbraucher können sich zwischen aktiven und passiven Feinstaubfiltern entscheiden. Während die aktiven Filter elektrisch betrieben werden, kommen die passiven Filter ganz ohne Strom aus.
Aktive Feinstaubfilter arbeiten mit elektrostatischer Abscheidung. Hierdurch wird der Feinstaub vom Abgas entfernt. Gute Filter erreichen hierbei einen Abscheidegrad von bis zu 90 Prozent und sind universell für alle gängigen Holzfeuerungsanlagen bis ca. 25 kW geeignet.
Aktive Feinstaubfilter werden direkt in die Abgasleitung einer Feuerungsanlage eingebaut. Der Vorteil dieser Anlagen ist ihr sehr hoher Abscheidegrad. Der Nachteil bestehe darin, dass für die Montage in der Regel ein Stromanschluss benötigt wird, damit für die elektrostatische Abscheidung genügend Strom zur Verfügung steht.
Passive Feinstaubfilter nutzen in der Regel das Prinzip der oxidativen Katalyse. Während die Rauchgase durch diese Filter strömen, wandeln sich die einzelnen Bestandteile der Abgase wie z.B. Kohlenwasserstoffe in unschädliche oder weniger schädliche Teile um.
Feinstaubpartikel werden direkt in den Konvektionszonen abgelagert oder sie verbrennen an der heißen Oberfläche des Katalysators. Der Vorteil dieser Filter besteht darin, dass für deren Betrieb kein zusätzlicher Stromanschluss nötig ist. Allerdings müssen die Filterkassetten regelmäßig (je nach Nutzung jedes Jahr oder alle zwei Jahre) gewechselt werden.
Preise für Feinstaubfilter
Ohne Einbau können Verbraucher bei aktiven Feinstaubfiltern mit Preisen von ca. 1.000 EUR ohne Montage rechnen. Passive Feinstaubfilter für Kaminöfen starten in der Regel bei ca. 300 EUR, müssen jedoch regelmäßig getauscht werden.
Fazit
Wer sich ohnehin einen neuen Kaminofen zulegen möchte, benötigt keinen Feinstaubfilter, da die Öfen alle wichtigen Grenzwerte einhalten. Bei älteren Öfen kann der Einbau evtl. sinnvoll sein, wenn es sich z.B. um ältere Kachelöfen handelt, die nur mit hohem finanziellem Aufwand neu gebaut werden können. Ofenbesitzer sollten ganz einfach durchrechnen, ob sich die Kosten für die Umrüstung mit einem Feinstaubfilter z.B. mit dem Kauf eines neuen Ofens decken. Liegen die Kosten letztlich auf dem gleichen Niveau, wäre der Neukauf empfehlenswert, weil Stilllegungs- oder Umrüstungsfristen erst einmal in weite Ferne rücken würden.
Update 01.06.2015: Mit einem Feinstaubfilter kann die BAFA-Förderung erhöht werden werden, wie dieser Artikel von haustechnikdialog zeigt.